Gesetz zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes (G-SIG: 16019230)
<strong>Inhalt:</strong> Sicherstellung von Entschädigungsleistungen vom Grundstückseigentümer an den Pächter für Gebäude, z.B. Garagen, Wochenendhäuser (Datschen) und Anpflanzungen bei Kündigung oder Auslaufen von Grundstückspachten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR;<br /> Änderung § 12, Aufhebung § 27 Schuldrechtsanpassungsgesetz<br /><br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /><br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Neue Bundesländer/Sicherstellung von Entschädigungsleistungen für Gebäude bei Auslaufen von Grundstückspachten aus der ehemaligen DDR * Grundstücksverkehr/Sicherstellung von Entschädigungsleistungen für Gebäude bei Auslaufen von Grundstückspachten aus der ehemaligen DDR * Garage/Sicherstellung von Entschädigungsleistungen für Garagen bei Auslaufen von Grundstückspachten aus der ehemaligen DDR * Wochenendhaus/Sicherstellung von Entschädigungsleistungen für Gebäude (Datschen) bei Auslaufen von Grundstückspachten aus der ehemaligen DDR