... Gesetz zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes
Zur Stärkung der Rechtsposition der Grundstücksnutzer Vereinfachung und Klarstellung der Entschädigungsregelung bei Vertragsbeendigung durch einheitliche Festlegung der Entschädigungshöhe sowie Wegfall der Differenzierungen nach Kündigungsgrund und Kündigungspartei, Neuregelung der Kostenträgerschaft betr. Abbruchkosten sowie der Formerfordernisse bei Anpassung der Nutzungsentgelte;<br /> Änderung §§ 12, 15 und 20 sowie Einfügung § 58 Schuldrechtsanpassungsgesetz<br /> <br /> Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalten sind vorab nicht abschätzbar.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2008 zu Umfang des Entschädigungsanspruchs und Ermittlung des Verkehrswerts nach § 12 Schuldrechtsanpassungsgesetz (XII ZR 156/08)