... Gesetz zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes
Sozialverträgliche Ausgestaltung und zeitliche Dehnung der Überleitung von Nutzungsverträgen betr. bebaute Erholungsgrundstücke im Beitrittsgebiet in das BGB-Recht: Verlängerung der Kündigungsschutzfrist um drei Jahre bis zum 3. Oktober 2018 und Neuregelung der Kostentragungspflicht betr. Abbruchkosten;<br /> Änderung §§ 15 und 23 sowie Einfügung § 58 Schuldrechtanpassungsgesetz