Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes (G-SIG: 12020654)
<b>Inhalt:</b> Klarstellung von in der Verwaltungspraxis aufgeworfenen Fragen, entsprechende Korrekturen und Aufhebungen von Vorschriften, Anpassung an die Verwaltungsrechtsprechung und an die technische Entwicklung unter Beibehaltung der bewährten Grundzüge des Berufsrechts; Aufhebung der Ermächtigung des Bundeswirtschaftsministers zur Festsetzung von Gebühren der Landesbehörden, Schaffung einer bereichsspezifischen Rechtsgrundlage zur Übermittlung personenbezogener Daten durch den Bezirksschornsteinfegermeister u.a. an die Umweltschutzbehörden, Ausdehnung der Regelungen über die Zusatzversorgung für die Bezirksschornsteinfegermeister auf die neuen Bundesländer; Änderung, Einfügungen und Ergänzungen zahlreicher §§ Schornsteinfegergesetz (Art. 1), Neufassungsermächtigung, Außerkrafttreten der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Präzisierung des Gesetzeszwecks (Erhaltung der Feuersicherheit), Einschränkung der Öffnungsklausel bei Überschneidungen mit anderen Handwerken. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gebührenordnungen/Außerkrafttreten der GebührenO für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens * Datenübertragung/ Übermittlung personenbezogener Daten durch den Bezirksschornsteinfegermeister * Altersversorgung/Ausdehnung der Zusatzversorgung für Bezirksschornsteinfegermeister auf die neuen Bundesländer * Neue Bundesländer/Ausdehnung der Zusatzversorgung für Bezirksschornsteinfegermeister auf die neuen Bundesländer