Gesetz zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (G-SIG: 15019607)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch F035<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Zentrale Anerkennungsstellen für Saatgut in Österreich, Holland, Frankreich und anderen EU-Mitgliedern<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung § 2 Saatgutverkehrsgesetz: Bestimmung des Bundessortenamtes als zentrale Anerkennungsstelle für die Saatgutwirtschaft an Stelle der zur Zeit 17 eigenständig operierenden amtlichen Anerkennungsstellen. Beim Bund entstehen höhere Kosten, die jedoch durch entsprechende Festsetzung der Gebühren gedeckt werden können.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundessortenamt/BSA als zentrale Anerkennungsstelle für Saatgut