Gesetz zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes
Änderung der Definition der Unterscheidbarkeit sowie der Vorschriften über die Verkehrsfähigkeit von Sorten in den Gemeinsamen Sortenkatalogen, verstärkte zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei der Sortenprüfung, Ermächtigung des Bundessortenamtes zur erweiterten Auskunftserteilung, Anmeldung einer nicht geschützten Sorte mit Sortenbezeichnung oder Anmeldebezeichnung, Auslauffristen bei Löschungen von Sorten<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen