Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Erhöhung der Steuerfreigrenze für Lotterien und Ausspielungen zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken auf 24.000 DM<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Erhöhung der Freigrenze bei Lotterien und Ausspielungen zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken auf 48.000 DM und bei sonstigen behördlich genehmigten Lotterien und Ausspielungen auf 120 DM Spielkapital.