Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAÄndG 1974)
Gleichstellung ehelicher Kinder deutscher Väter und deutscher Mütter beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt: Änderung der §§ 4, 17 und 39 sowie Einfügung eines § 26 zum Erwerb der deutsche Staatsangehörigkeit ehelicher Kinder mit einem deutschen Elternteil und nichtehelicher Kinder mit deutscher Mutter sowie zum nachträglichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bisher davon ausgenommener Kinder einer Deutschen; Möglichkeit zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit im Falle von Mehrstaatigkeit; Änderung Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Mai 1963 über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 29. September 1969<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen