Gesetz zur Änderung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes
Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf jede Form des gewaltbereiten politischen Extremismus und Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Errichtung einer gemeinsamen Datei und deren Nutzung durch Polizeien und Nachrichtendienste zur Verbesserung der Bekämpfung des gewaltbereiten politischen bzw. religiösen Extremismus;<br /> Änderung versch. §§ Rechtsextremismus-Datei-Gesetz sowie Änderung der Überschrift in "Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbezogenen politischen oder religiösen Extremismus (<strong>Extremismus-Datei-Gesetz</strong> – ED-G)"