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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-296716

Gesetz zur Änderung des Rechts der Revision in Zivilsachen

Stage enactedUpdated 16d ago

Vereinheitlichung des Rechts der Revision in der Zivilprozessordnung, der Verwaltungs- und der Finanzgerichtsordnung, Zulässigkeit der Revision in diesen Gerichtszweigen sowie in der Arbeitsgerichtsbarkeit unabhängig vom Beschwerdewert nur bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder bei Abweichung des Urteils des Instanzgerichts von einer Entscheidung des Revisionsgerichts;<br /> Änderung diverser §§ Zivilprozessordnung, Verwaltungsgerichtsordnung, Finanzgerichtsordnung, Arbeitsgerichtsgesetz, Gerichtsverfassungsgesetz und anderer Gesetze<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf Bundesrats-Drucksache 2/72<br /> <br /> <strong>Erster Antrag des Ausschusses: </strong>Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Rechts der Revision in Zivilsachen und in Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit);<br /> Zugang zur Revision in Zivilsachen bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einer Beschwer bis 40.000 DM und bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten nur bei Zulassung durch das Oberlandesgericht, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Entscheidung von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs abweicht, bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einer Beschwer über 40.000 DM Möglichkeit der Ablehnung der Revision durch das Revisionsgericht, wenn die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat;<br /> Abspaltung der im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen für das Recht der Revision in Verfahren der anderen Gerichtszweige;<br /> Änderung zahlreicher §§ Zivilprozessordnung sowie §§ 75,76 Arbeitsgerichtsgesetz, §§ 7und 8 Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, § 52 Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, § 36 Gerichtskostengesetz und § 11 Gerichtskostengesetz sowie Streichung § 35a Gerichtskostengesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs, GESTA 7. WP C072<br /> <br /> <strong>Angenommener Änderungsantrag:</strong> Änderung der Überleitungsvorschriften