Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der Raumordnung: Weiterentwicklung der digitalen Bürgerbeteiligung bei Planungsverfahren, Vermeidung von Redundanzen bei Änderungen von Planentwürfen, Ausweitung von Zielabweichungsverfahren, Stärkung des Planerhalts durch Ausweitung von Planerhaltungsnormen, engere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren zur Vermeidung doppelter Umweltverträglichkeitsprüfungen; Verfahrenserleichterungen zur Genehmigung von Windenergieanlagen in für den Ausbau von erneuerbaren Energien besonders geeigneten Gebieten (Go-to-areas, Go-to-Gebiete)<br /> Änderung zahlr. §§ Raumordnungsgesetz, § 1 Planungssicherstellungsgesetz sowie Einfügung § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz, Folgeänderungen in 6 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Raumordnungsrecht<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Umsetzung der EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und Stromnetze: möglicher Verzicht auf die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung und der artenschutzrechtlichen Prüfung für die Bereiche Windenergie an Land, Windenergie auf See, Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Stromnetze, Wahrung des Artenschutzes durch verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auf Grundlage vorhandener Daten bzw. durch Leistung eines finanziellen Ausgleichs in ein Artenhilfsprogramm; Bericht der Bundesregierung 18 Monate nach Inkrafttreten betr. Auswirkungen des Zielabweichungsverfahrens auf die Planungshoheit der Kommunen; redaktionelle Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Einsatz und Vertrieb paraffinischer Kraftstoffe für alle Nutzer, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungszeiten beim Stromnetzausbau, Neuausrichtung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) als qualifiziertes und standardisiertes Prüfinstrument mit Beschleunigungswirkung, Definierung standardisierter Minderungsmaßnahmen, laufende Evaluierung der EU-Notfallverordnung bis zum Ende ihres Geltungszeitraumes und etwaige Verstetigung, Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme, Weiterentwicklung der öffentlichen Beteiligung im Bereich der Raumordnung;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung zahlr. §§ Raumordnungsgesetz, Einfügung § 14b Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie §§ 11c und 43m Energiewirtschaftsgesetz, erneute Änderung § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie Einfügung § 72a Windenergie-auf-See-Gesetz, Folgeänderungen in 2 weiteren Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2022/2577 vom 22. Dezember 2022 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien (ABl. L 335, 29.12.2022, S. 36)