Gesetz zur Änderung des Preisangabengesetzes (PAngG)
Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Verpflichtung von Schlüsseldiensten zur Hinterlegung aktueller Geschäftsadressen und Preisverzeichnisse bei den zuständigen Behörden zum Zwecke der Veröffentlichung und der Preistransparenz;<br /> Änderung § 2 Preisangabengesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Ergänzung einer behördlichen Verarbeitungsbefugnis personenbezogener Daten;<br /> Verzicht auf Änderung § 2 und zusätzliche Änderung §§ 1 und 3 Preisangabengesetz; Verordnungsermächtigung