... Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes (G-SIG: 14019640)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 45 Pflanzenschutzgesetz: Befristete Anwendung von für die Spezialkulturen des Gemüse- und Obstbaus benötigten Pflanzenschutzmitteln über den 1.7.2001 hinaus, Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Schädlingsbekämpfungsmittel/Befristete Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Obst- und Gemüsebau * Obstbau/Befristete Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Obst- und Gemüsebau * Gemüsebau/Befristete Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Obst- und Gemüsebau