Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (G-SIG: 14019245)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 54 Personenbeförderungsgesetz: Befugnis von Landesregierungen, die technische Aufsicht über Straßenbahnen und O- Bus-Unternehmen auch auf juristische Personen des Privatrechts anstelle von Behörden zu übertragen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Technische Überwachung/Technische Aufsicht über Straßenbahnen und O- Busse durch Private * Straßenbahn/Technische Aufsicht über Straßenbahnen und O-Busse durch Private * Obus/Technische Aufsicht über Straßenbahnen und O-Busse durch Private