... Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und ... Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Zur Beendigung der schleichenden Abkopplung der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien von der parteispezifischen Preisentwicklung Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien von 133 Mio Euro auf 141,9 Mio im Jahre 2011 und auf 150,8 Mio Euro im Jahre 2012, jährliche Anpassung gem. Preisindex für parteitypische Ausgaben ab 2013; Annäherung der Abgeordnetenentschädigung an die vorgegebenen Bezugsgrößen durch Anhebung um 3,8 v.H. (292 Euro) auf 7960 Euro zum 1. Januar 2012 und 3,7 v.H. (292 Euro) auf 8252 Euro zum 1. Januar 2013, entsprechende Anpassung der Bemessungsbeträge betr. Alterssicherung;<br /> Änderung §§ 18, 19a und 24 Parteiengesetz sowie §§ 11, 35a und 35b Abgeordnetengesetz