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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-236215

Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze

Stage enactedUpdated 16d ago

Zur Sicherstellung der verfassungsgebotenen Aufgabenerfüllung bei Zunahme der Kosten insbes. durch Digitalisierung der Medien und Kommunikationswege, neue innerparteiliche Partizipationsinstrumente und erhöhte Transparenzanforderungen und Rechenschaftsanforderungen Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien von 165 Mio Euro auf 190 Mio im Jahre 2019; einmalige Anhebung der Staatsleistungen für Einzelbewerber (Bundestagswahl) und sog. politische Vereinigungen (Europawahl) sowie Koppelung an die Entwicklung der Parteienfinanzierung;<br /> Änderung § 18 Parteiengesetz, § 49b Bundeswahlgesetz sowie § 28 Europawahlgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellung betr Anhebung im Rahmen der Festsetzung 2019 für das Kalenderjahr 2018<br /> Erneute Änderung § 18 Parteiengesetz