Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze
Klarstellungen zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Wahlwerbung der Parteien in Wahlkampfzeiten: öffentlich-rechtliche Pflicht zur Zulassung von Wahlwerbung sowie Duldungspflicht der Briefkastenwerbung;<br /> Änderung § 5 Parteiengesetz sowie Einfügung § 49c Bundeswahlgesetz und § 28a Europawahlgesetz