Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes (G-SIG: 15019435)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 1 Parteiengesetz: Verbot der Beteiligung von Parteien an privaten Rundfunkunternehmen und Presseunternehmen, Ausnahmen für Presseunternehmen im Dienste der politischen Arbeit von Parteien, Übergangsfristen für bestehende Medienbeteiligungen. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Partei/Verbot von Medienbeteiligungen von Parteien * Medien/Verbot von Medienbeteiligungen von Parteien * Presse/Verbot von Medienbeteiligungen von Parteien * Rundfunkunternehmen/Verbot von Medienbeteiligungen von Parteien