Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes (G-SIG: 14019831)
<b>Bezug:</b> Art. 21 Abs. 1 Satz 4 Grundgesetz Siehe auch B003, B046, B047, B102 und B109 <br><br><b>Inhalt:</b> Umfassende Reform des Fünften Abschnitts des Parteiengesetzes zur Rechenschaftslegung der politischen Parteien sowie Änderung weiterer Einzelvorschriften: Umstellung der Rechenschaftsberichte auf eine Vertrags- und Aufwandsrechnung, Regelung der wirtschaftlichen Betätigung der Parteien, u.a. Beteiligung an Medienunternehmen, Erweiterung des Katalogs der Spendenverbote, Verbesserung der Prüfungsunabhängigkeit und des Prüfungssystems bei der Prüfung der Rechenschaftsberichte der Parteien, Einführung eines abgestuften Sanktionensystems. Die Neuregelung des Prüfungs- und Beanstandungsrechts kann Mehrkosten bei der Bundestagsverwaltung verursachen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Parteienfinanzierung/Neufassung der Vorschriften zur Rechenschaftslegung der politischen Parteien * Rechenschaftsbericht der politischen Parteien/Neufassung der Vorschriften zur Rechenschaftslegung der politischen Parteien * Parteispende/ Erweiterung des Katalogs der Spendenverbote gem. Parteiengesetz