... Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes
Änderungen im Recht der Parteienfinanzierung in den Bereichen Sanktionierung von Verstößen gegen die öffentliche Rechenschaftslegung, staatliche Teilfinanzierung und künstlich erzeugte Gewinne aus Unternehmgenstätigkeit (Ausschluss von Umsätzen ohne Gewinn), Mitgliedsbeiträge und Publizitätspflichten, ehrenamtliche Mitarbeit von Nichtmitgliedern als nachweispflichtige Einnahme, Anhebung der Einzelbeiträge der staatlichen Teilfinanzierung und Anbindung an die parteispezifische Preisentwicklung, Vereinnahmung der Zwangsgelder und Mittelrückflüsse in den Bundeshaushalt;<br /> Änderung §§ 2, 18, 19a, 24, 25, 26, 27, 31c, 38 sowie 39 Parteiengesetz<br /> <br /> Bezug: Bericht [des Präsidenten des Deutschen Bundestages] über die Rechenschaftsberichte 2010 und 2011 der Parteien sowie über die Entwicklung der Parteienfinanzen gemäß § 23 Absatz 4 des Parteiengesetzes, BT-Drs 18/100<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Beschränkung der Anbindung der Beträge der staatlichen Teilfinanzierung an die parteispezifische Preisentwicklung auf die für erhaltene Wählerstimmen ausgezahlten Beiträge unter Ausschluss der Zuschüsse für Zuwendungen;<br /> Erneute Änderung § 18 Parteiengesetz