... Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes (G-SIG: 13020559)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung des Opferentschädigungsgesetzes: Einfügung eines zweiten Abschnitts (§§ 11 bis 11f): Erweiterung des Gesetzes um eine zivilrechtliche Komponente, Nutzbarmachung von gesetzlichen Pfandrechten an geldwerten Ansprüchen von Straftätern aus der öffentlichen Darstellung ihrer Taten zugunsten der Opfer, Begrenzung des Anspruchs auf die Höhe des zivilrechtlichen Ausgleichsanspruchs, Gleichrangigkeit des Anspruchs bei mehreren Opfern sowie Regelung für Umgehungsgeschäfte<br /> <br /> Herausnahme der Regelungen zur Einführung eines gesetzlichen Pfandrechts für Verbrechensopfer aus dem Opferentschädigungsgesetz durch BR-Beschluß, Zusammenfassung zu einem eigenständigen Gesetz unter dem Titel: Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Entschädigung der Opfer von Straftaten (Zivilrechtliches Opferentschädigungsgesetz-ZOEG). Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Entschädigung der Opfer von Straftaten (Zivilrechtliches Opferentschädigungsgesetz-ZOEG)); klarstellende Umformulierungen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Straftäter/Verwertung der Vermarktungserlöse von Straftätern für die Publikation ihrer Straftaten zur Opferentschädigung * Veröffentlichung/Verwertung der Vermarktungserlöse von Straftätern für die Publikation ihrer Straftaten zur Opferentschädigung * Massenmedien/Verwertung der Vermarktungserlöse von Straftätern für die Publikation ihrer Straftaten zur Opferentschädigung * Pfandrecht/ Verwertung der Vermarktungserlöse von Straftätern für die Publikation ihrer Straftaten zur Opferentschädigung * Opferentschädigungsgesetz/... Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes