Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und des Gesetzes über das Branntweinmonopol
Erhöhung der Mineralölsteuer um 5 Pfennig je Liter, Verkürzung der Zahlungsfrist für die Mineralölsteuer und des Zahlungsaufschubs für Branntweinabgaben als stabilitätspolitische Maßnahmen;<br /> Änderung §§ 2 und 6 Mineralölsteuergesetz 1964 sowie § 1 Branntweinmonopolgesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen