Gesetz zur Änderung des Mindestlohngesetzes
Praxisnähere Gestaltung der Dokumentationspflicht der Arbeitszeit für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern sowie Branchen: Ergänzung der Verordnungsermächtigung um die Berücksichtigung unterschiedlicher Arbeitszeit von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bei der Festlegung von Entgeltgrenzen;<br /> Änderung § 17 Mindestlohngesetz; Verordnungsermächtigung