... Gesetz zur Änderung des Marktstrukturgesetzes (G-SIG: 12020674)
<b>Bezug:</b> Siehe auch F13, F14 und F16 <br><br><b>Inhalt:</b> Ergänzung des § 3, Einfügung eines § 5a Marktstrukturgesetz: Gewährleistung der Unabhängigkeit landwirtschaftlicher oder fischwirtschaftlicher Erzeugergemeinschaften von den zu beliefernden Unternehmen durch strikte Trennung der jeweiligen Tätigkeit in der Geschäftsführung bzw. in den Aufsichtsorganen, Nachweis eines Liefervertrags als zusätzliche Voraussetzung für die Anerkennung einer Erzeugergemeinschaft, Erweiterung der Beteiligungsmöglichkeit von Erzeugergemeinschaften an Unternehmen, die land- oder fischwirtschaftliche Erzeugnisse beziehen, absetzen, be- oder verarbeiten. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaft/Änderung des Marktstrukturgesetzes zugunsten von Erzeugergemeinschaften