... Gesetz zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes
Aufnahme einer Bagatellregelung für Rückforderungsbeträge und Zinsforderungen im Bereich der EU-Direktzahlungen sowie einer Regelung zum Verzinsungszeitraum;<br /> Änderung §§ 10 und 14 Marktorganisationsgesetz<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 264/25 GESTA 21. WP F003