Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
Weitere Verteuerung des klima- und umweltschädlichen Fliegens durch Erhöhung der Luftverkehrsteuer zum 1. April 2020 als Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen, Anpassung des Verwaltungsverfahrens;<br /> Änderung versch. §§ und Anlagen Luftverkehrsteuergesetz<br /> <br /> Bezug: Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm 2030 vom 20. September 2019<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 515/19 GESTA D045