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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-213262

Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (9. Änderungsgesetz) (G-SIG: 00020356)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Inhalt:</b> Gesetzliche Regelung der Befugnisse von Luftfahrtbehörden, Flughafen- und Luftfahrtunternehmen für Sicherheitsmaßnahmen gegen Flugzeugentführungen und Sabotageakte wie z.B. durch Fluggast- und Gepäckkontrollen sowie bauliche Sicherungen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Beförderung gefährlicher Stoffe mit Flugzeugen unterliegt solange der Genehmigungspflicht, bis diese Materie durch Rechtsverordnungen geregelt ist. Die Abwehr äußerer Gefahren obliegt ausschließlich staatlichen Stellen, ausgenommen sind die Durchsuchung von Personen und Gepäck. Für die Durchsuchung bzw. Überprüfung von Postsendungen wird das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eingeschränkt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Luftsicherheit * Luftverkehrsunternehmen/Gesetzliche Verpflichtung der Flughafen- und Luftfahrtunternehmen zu Sicherungsmaßnahmen gegen Flugzeugentführungen u.ä. * Flughafen/Gesetzliche Verpflichtung der Flughafen- und Luftfahrtunternehmen zu Sicherungsmaßnahmen gegen Flugzeugentführungen u.ä. * Luftpiraterie/Gesetzliche Verpflichtung der Flughafen- und Luftfahrtunternehmen zu Sicherungsmaßnahmen gegen Flugzeugentführungen u.ä. * Personenkontrolle/Verpflichtung der Luftfahrt- und Flughafenunternehmen zu Personenkontrollen im Luftverkehr * Luftfahrt-Bundesamt/Änderung von § 2 des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt: Regelung der Fachaufsicht bei Flugunfalluntersuchungen * Bundesanstalt für Flugsicherung/Änderung der §§ 2 und 5 des Gesetzes über die BFS: Erweiterung der Zuständigkeiten des BFS * Straßenverkehrsgesetz/Änderung von § 30 StVG: Berücksichtigung der Eintragungen der Luftfahrtbehörden im Verkehrszentralregister