... Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Einzelfallbezogene Auflösung des Konkurrenzverhältnisses zwischen Windenergieanlagenausbau und Luftverkehr durch Schaffung einer sachlich begrenzten Ausnahme vom Erfordernis der Zustimmung der Luftfahrtbehörden für im überragenden öffentlichen Interesse liegende und der öffentlichen Sicherheit dienende Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungsnahme der zivilen oder militärischen Lauftfahrtbehörden zur Gewährleistung der Luftverkehrssicherheit und zumutbaren Anpassungen bei der Luftverkehrsabwicklung seitens der für die Erteilung der Genehmigung der Energieanlage zuständigen Behörde, Stellungnahmen der Flugsicherungsorganisationen und ggf. des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr innerhalb von zwei Monaten;<br /> Änderung §§ 14, 30 und 31 Luftverkehrsgesetz