Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (G-SIG: 12020181)
<b>Bezug:</b> Siehe auch F01 und F11 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 69 Absätze 1 und 3: Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften um sechs Monate bis zum 1.7.1992, Verlängerung der Fristen zur Umwandlung von LPGen und kooperativen Einrichtungen sowie zur Eintragung der neuen Rechtsformen in das zuständige Register auf den 30.6.1992. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft/Verlängerung des LPG- Gesetzes und der Umwandlungsfristen