Gesetz zur Änderung des Ladenschlußgesetzes (G-SIG: 12020616)
<b>Bezug:</b> Spätverkaufsstellen im Gebiet der ehemaligen DDR <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 3 und 10 Ladenschlußgesetz: Abschaffung der werktäglichen Ladenschlußzeiten für Verkaufsstellen, die außerhalb dieser Zeiten keine Arbeitnehmer beschäftigen, Ermöglichung eines erweiterten Warenangebots für Verkaufsstellen in Kur-, Erholungs- und Wallfahrtsorten außerhalb der normalen Öffnungszeiten. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mittelstandsförderung/Erweiterte Ladenschlußzeiten für mittelständische Familienbetriebe