Gesetz zur Änderung des Ladenschlußgesetzes (G-SIG: 11020131)
<b>Bezug:</b> Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 1.10.1987 (6 U 61/87) Siehe auch G27 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 9 Ladenschlußgesetz: Ermächtigung der Landesregierungen, durch Rechtsverordnung den Verkauf bestimmter Waren auf Flug- und Fährhäfen außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten ohne eine Beschränkung auf Reisende zuzulassen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Flughafen/Regelung der Ladenöffnungszeiten * Hafen/Regelung der Ladenöffnungszeiten in Fährhäfen