Gesetz zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (G-SIG: 11020107)
<b>Inhalt:</b> Änderung des § 17 Abs. 4 Satz 2 KHG: Streichung der Bestimmung, wonach die Finanzierung des theoretischen Teils der Ausbildung in den nichtärztlichen Berufen des Gesundheitswesens ab 1. Januar 1989 nicht mehr über die Pflegesätze erfolgen soll. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Pflegesatz/Weitere Verwendung des Pflegesatzes zur Finanzierung der Ausbildung in nichtärztlichen Berufen * Heilhilfsberuf/Finanzierung der Ausbildung über die Pflegesätze * Krankenpflegeausbildung/ Finanzierung der Ausbildung über die Pflegesätze