Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Einbeziehung der in der DDR zugelassenen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger in die Kraftfahrzeugsteuer bei vorübergehendem Aufenthalt im Bundesgebiet und in Berlin (West) durch die neu einzuführende Unterscheidung zwischen einheimischen und gebietsfremden Fahrzeugen;<br /> Änderung mehrerer §§ Kraftfahrzeugsteuergesetz