Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze
Sicherstellung der Investition der über das Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" zur Verfügung stehenden Finanzhilfen des Bundes in finanzschwachen Kommunen durch Verlängerung von Förderzeitraum und Umsetzungsfristen um jeweils zwei Jahre; Rechtsbereinigung nach Ende des mehrjährigen Übergangszeitraums und Inkrafttreten des endgültigen und bundeseinheitlichen Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil am Umsatzsteueraufkommen;<br /> Änderung §§ 5 und 8 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sowie §8 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Kommunalinvestitionsförderungsfonds", Aufhebung und Änderung versch. §§ Gemeindefinanzreformgesetz, Folgeänderungen in weiteren 3 Gesetzen