Gesetz zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (KaffeeStÄndG)
Kaffeesteuerbefreiung für die Zuwendung in Form einer Kaffeespende aus einem Steuerlager zur Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, insbes. zur Verhinderung von Lebensmittelvernichtung;<br /> Änderung § 20 Kaffeesteuergesetz