Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchGÄndG) (G-SIG: 14019998)
<b>Bezug:</b> Bluttat am Erfurter Gutenberg-Gymnasium Ende April 2002 Siehe auch I021 <br><br><b>Inhalt:</b> Nachhaltige Verbesserung des Jugendmedienschutzes: Einschränkung der von Videofilmen, Computer- und Videospielen ausgehenden Gefährdungen, Vermietverbote, Verbot von Killerspielen, Rückkehr zur Altersgrenze von 16 Jahren für das Spielen an Bildschirmgeräten in der Öffentlichkeit, Verschärfung der Freigabepraxis der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie der Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle, Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50.000 auf 500.000 Euro u.a.m.; Änderung versch. §§ Jugendschutzgesetz, Einführung § 118a (Menschenverachtende Spiele) Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Den Länderhaushalten entstehen Kosten bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Andererseits fallen die erhobenen Bußgelder der Staatskasse zu. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Jugendschutz/Nachhaltige Verbesserung des Jugendmedienschutzes * Medienpolitik/Nachhaltige Verbesserung des Jugendmedienschutzes * Computerspiel/Einschränkung der Gefährdungen durch Computer- und Videospiele * Ordnungswidrigkeit/Einfügung § 118a OWiG (Menschenverachtende Spiele) betr. Jugendmedienschutz