Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (G-SIG: 14019968)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C228 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 80, 104 und 109, Aufhebung § 81 Jugendgerichtsgesetz: Verbesserung der Rechtsposition von Tatopfern im Jugendstrafrecht durch Zulassung von Nebenklage und Adhäsionsverfahren. Kostenfolgen für die Länder lassen sich nicht mit hinreichender Sicherheit schätzen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Nebenklage/Nebenklage und Adhäsionsverfahren im Jugendstrafverfahren * Adhäsionsverfahren/Nebenklage und Adhäsionsverfahren im Jugendstrafverfahren * Verbrechensopfer/Nebenklage und Adhäsionsverfahren im Jugendstrafverfahren