... Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (G-SIG: 13020989)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C143 <br><br><b>Inhalt:</b> Bekämpfung der Jugendkriminalität, insbesondere bei schweren Gewaltdelikten: Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende nur noch in Ausnahmefällen, Jugendstrafen bis zu 15 Jahren bei Begehung schwerster Verbrechen, Einführung des sog. "Einstiegsarrests" sowie Zwangsmittel bei unentschuldigtem Ausbleiben des Jugendlichen im vereinfachten Jugendverfahren; Änderung versch. §§ Jugendgerichtsgesetz sowie der §§ 13 und 60 Bundeszentralregistergesetz. Mehrkosten sind nicht absehbar. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Jugendkriminalität/... Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes * Heranwachsender/Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende nur in Ausnahmefällen * Jugendstrafrecht/Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende nur in Ausnahmefällen * Jugendarrest/Einführung des sog. "Einstiegsarrests" * Bundeszentralregistergesetz/Änderung der §§ 13 und 60 BZRG betr. Jugendgerichtsgesetz