Gesetz zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes (G-SIG: 10020197)
<strong>Inhalt:</strong> Regelung der Freistellung von Auszubildenden zur Teilnahme an Veranstaltungen der Schülermitwirkung von Berufsschulen; Änderung des § 9 JArbSchG und des § 7 BBiG. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Berufsbildungsgesetz/Gesetz zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes * Auszubildender * Berufsschule * Schülermitverwaltung