Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes
Gewährung einer Investitionszulage von 7,5 v. H. für die Errichtung oder Erweiterung von Müllkraftwerken, Müllheizwerken und Wärmepumpenanlagen einschließlich der Anlagen zur Wärmeverteilung<br /> Weitere Gesetze des Gesamtpakets zur Konjunkturbelebung: GESTA D061 und D063<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen, insbesondere Einbeziehung von Heizkraftwerken sowie Einführung einer dreijährigen Behaltefrist für geförderte Anlagen