Gesetz zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes (G-SIG: 15019562)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung versch. §§ Hochbaustatistikgesetz: Entlastung der Auskunftspflichtigen durch Wegfall der Bauüberhangsstatistik und Verlängerung der Periodizität der Baufertigstellungsstatistik von monatlich auf jährlich. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. Im Vollzug werden in erster Linie die Gemeinden und Gemeindeverbände entlastet.