Gesetz zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes
Vorziehen des Termins für das Inkrafttreten des Heimkehrerentschädigungsgesetzes vom 1. Januar 2009 auf den 1. Juli 2008; Änderung Art. 5 Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz<br /> Im Haushaltsjahr 2008 entstehen Kosten in Höhe von ca. 15,8 Mio. Euro, der Mittelbedarf im Haushaltsjahr 2009 reduziert sich entsprechend auf ca. 1 Mio. Euro.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug</span>: B036; Vorziehen des Termins aufgrund des hohen Alters des begünstigten Personenkreises