Gesetz zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrGÄndG)
Verringerung des Verwaltungsaufwandes durch Zulassung einer Verwendungsbestätigung anstelle eines detaillierten Verwendungsnachweises bei Zuwendungen des Staates an Dritte (insbes. an Kommunen);<br /> <span>Änderung § 26 Haushaltsgrundsätzegesetz.</span><br /> <span>Für die öffentlichen Haushalte entsteht keine zusätzliche Belastung.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Bayerisches Pilotprojekt zur Erprobung der Verwendungsbestätigung bei der Förderung von Kommunen aus Landesmitteln</span></span>