... Gesetz zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) (G-SIG: 13020416)
<b>Inhalt:</b> Änderung des § 17 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz: Erweiterung des Zeitraums zur Einstellung eines Fehlbetrags in den Haushaltsplan vom zweitnächsten auf das drittnächste Haushaltsjahr, damit Ermöglichung größerer Flexibilität in der Haushaltsführung der an die Vorgabe des Haushaltsgrundsätzegesetzes gebundenen Gemeinden. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Haushalt (Finanzen)/Erweiterung des Zeitraums zur Einstellung eines Fehlbetrags gem. § 17 HGrG * Gemeindehaushalt/Erweiterung des Zeitraums zur Einstellung eines Fehlbetrags gem. § 17 HGrG