... Gesetz zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (G-SIG: 16019243)
<strong>Inhalt:</strong> Einfügung § 1a Haushaltsgrundsätzegesetz: Ermächtigung für Bund und Länder zu einer von Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes abweichenden Regelung ihres Haushalts- und Rechnungswesens, wenn sie ihre Haushalte auf ein System der doppelten Buchführung gründen, das den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung folgt.<br /> <br /> Für die Gebietskörperschaften ergeben sich deutliche, nicht quantifizierbare Kosteneinsparungen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Haushalt (Finanzen)