Gesetz zur Änderung des Handels- und Lohnstatistikgesetzes (Statistikänderungsgesetz - StatÄndG) (G-SIG: 12020611)
<b>Inhalt:</b> Umsetzung der Sparvorgaben des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKP) im Bereich der Bundesstatistik: Verschiebung der Ergänzungserhebungen im Großhandel und Gastgewerbe auf das Jahr 1996, nur noch jährliche Durchführung der Verdiensterhebung im Handwerk; Änderung § 1 des Handelsstatistikgesetzes und § 13 des Gesetzes über die Lohnstatistik, Neufassungsermächtigung. Einsparung von Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung der §§ 2, 3 und 5 des Hochschulstatistikgesetzes: Beschränkung der semesterweisen Erhebung aller Studenten auf das Wintersemester; Änderung der §§ 20 und 25 des Agrarstatistikgesetzes: Umstellung der Erhebung der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft auf einen zweijährlichen Turnus, Durchführung in den neuen Bundesländern auch 1994. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Handelsstatistikgesetz/Änderung § 1 HdlStatG betr. Einschränkungen bei der Handelsstatistik * Lohnstatistik/Änderung § 13 Gesetz über die Lohnstatistik betr. Einschränkungen bei der Lohnstatistik * Hochschulstatistikgesetz/Änderung der §§ 2, 3 und 5 HStatG betr. Erhebung aller Studenten nur im Wintersemester * Agrarstatistikgesetz/Änderung der §§ 22 und 25 AgrStatG betr. Erhebung der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft nur alle zwei Jahre