Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes
Ersetzen der jährlichen Unterstützungsleistung an ehemalige politische Häftlinge nach dem Häftlingshilfegesetz in Höhe von 500 Euro durch eine Abschlusszahlung von ca. 3 000 Euro mit dem Ziel der Bereitstellung eines unmittelbar höheren Betrags für die zumeist hochbetagten Betroffenen sowie der Entbürokratisierung des Antragsverfahrens: Einführung eines Stichtages zur Antragstellung; Bereitstellung von einmalig 13,5 Mio Euro im Bundeshaushalt 2016; Entlastung des Bewilligungsausschusses der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge (StepH) bzgl. der Antragsbearbeitung;<br /> Änderung §§ 16, 18, 22 und 23 Häftlingshilfegesetz sowie §§ 6 und 100a Bundesvertriebenengesetz