Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (G-SIG: 12020179)
<b>Inhalt:</b> Erweiterung der Nahzone des Güterkraftverkehrs von 50 auf 75 km, Verwaltungsvereinfachung bei der Bestimmung der Nahzonen; Änderung § 2 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz. Die Auswirkungen des Gesetzes auf die Kosten halten sich in Grenzen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Folgeänderung in § 6a Abs. 2 Satz 1 Güterkraftverkehrsgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Güternahverkehr/Erweiterung der Nahzone von 50 auf 75 km