Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte
Einführung eigenständiger Kindergrundrechte: Anerkennung der Grundrechtsberechtigung des Kindes einschließlich des Rechts auf Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit, Kindeswohlprinzip, Anspruch auf rechtliches Gehör, Klarstellung zur Erstverantwortung der Eltern;<br /> Änderung Art. 6 Grundgesetz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz und Schaffung eines Kindergrundrechts<br /> Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Kinderrechte ins Grundgesetz" vom 14. Oktober 2019<br /> UN-Kinderrechtskonvention<br /> Siehe auch GESTA C083, C085 und C226