Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Verankerung von Kinderrechten)
Einführung eigenständiger Kindergrundrechte: Kindeswohlprinzip, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Recht der Entwicklung und Entfaltung einer eigenständigen Persönlichkeit unter altersgerechten Lebensbedingungen, Gewährleistungspflichten des Staates;<br /> Änderung Art. 6 Grundgesetz<br /> <br /> Bezug: UN-Kinderrechtskonvention<br /> Siehe auch GESTA C083, C200 und C226